Neue Regelungen, neue Chancen

Solarspitzen-Gesetz 2025: Das müssen Sie jetzt wissen!

Solarspitzen-Gesetz: die wichtigsten Fakten zusammengefasst

Warum gibt es das Solarspitzen-Gesetz? 

Seit dem 25.02.2025 gilt das neue Solarspitzen-Gesetz, das auch als „Stromspitzen-Gesetz“ bekannt ist. Es betrifft unter anderem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und bringt wichtige Änderungen für Betreiber*innen von Solaranlagen mit sich. Ziel ist es, erneuerbare Energien besser ins Stromnetz zu integrieren und die Netzstabilität zu erhöhen.

Denn an besonders sonnigen Tagen wird bereits mehr Solarstrom produziert als verbraucht. Die zu viel erzeugte Energie wurde bisher vollständig vergütet und als Überschuss ins Netz eingespeist – was zu Instabilität und Überlastung führen konnte. Hier stellt das Solarspitzen-Gesetz eine dringend benötigte Weiterentwicklung dar.

Für Anlagenbetreibende bedeutet das auch neue Chancen: Sie können mit intelligentem Energiemanagement und Stromspeicherung die Rentabilität ihrer Anlage erhöhen.

Von Einspeisevergütung bis Smart Meter – alles, was Sie über das Solarspitzen-Gesetz wissen müssen:

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Keine EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen für Neuanlagen
2. Einspeisebegrenzung für Neuanlagen ohne Smart Meter
3. Flexiblere Direktvermarktung
4. Anpassung der Kosten für Smart Meter

Neue PV-Anlagen mit Smart Meter (Inbetriebnahme nach dem 25.02.2025) erhalten keine EEG-Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen.

Bezogen auf die Jahresbetriebszeit einer Solaranlage betrifft dies zwar nur gut 5 %, jedoch gibt es dann keinen finanziellen Anreiz, Strom ins Netz einzuspeisen. Dank Smart Meter und Energiemanagement wird stattdessen der direkte Verbrauch oder die Speicherung bevorzugt.

Die nicht vergütete Zeit wird verrechnet und an das Ende der 20 Jahre des Förderzeitraums angehängt. Wer seinen selbst erzeugten Strom zu Zeiten negativer Strompreise also intelligent vor Ort nutzt, kann sogar noch wirtschaftlich profitieren.

Bestandsanlagen sind nicht von dieser Reglung betroffen. Betreiber*innen können aber freiwillig in die Neureglung wechseln – Anreiz hierfür ist eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh.

Neuanlagen, die zunächst ohne Steuerbox bzw. Smart Meter in Betrieb gehen, dürfen nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Diese Regelung soll dazu beitragen, das Stromnetz zu stabilisieren und Überlastungen, zum Beispiel zur Mittagszeit an besonders sonnigen Tagen, zu vermeiden.

Mit der Installation eines Smart Meters entfällt diese Begrenzung und es kann die volle Einspeisekapazität genutzt werden. Für PV-Anlagen mit intelligentem Energiemanagement und Batteriespeicher entstehen quasi keine Nachteile, da überschüssige Solarenergie zwischengespeichert werden kann und nicht verloren geht.

Bestandsanlagen sind von dieser Reglung nicht betroffen.

Die Direktvermarktung für kleinere Neu- und Bestandsanlagen unter 100 kWp bleibt freiwillig – die diskutierte Direktpflichtvermarktung ab 25 kWp kommt nicht. Die Direktvermarktung bleibt somit eine interessante Option für Anlagenbetreibende, die ihren Strom direkt an der Strombörse verkaufen wollen.

Mit dem Solarspitzen-Gesetz wird zusätzlich eine flexiblere Nutzung des eigenen Batteriespeichers ermöglicht: Netzstrom kann nun gespeichert und später wieder eingespeist werden. Betreiber*innen können also günstigen Netzstrom kaufen und später teurer verkaufen.

Auch die Abgrenzung der förderfähigen Einspeisemenge wird vereinfacht: bei PV-Anlagen bis 30 kWp bleiben 500 kWh je 1 kWp förderfähig.

Smart Meter sind die notwendige Mess- und Steuertechnik, um das Stromnetz digitaler und flexibler zu gestalten. Hierfür fallen einmalige Einbaukosten an, die der jeweilige Messstellenbetreiber erhebt. Die maximal zulässigen jährlichen Kosten staffeln sich abhängig von der Anlagengröße:

  • Anlagen von 2-15 kW: 50 €/Jahr
  • Anlagen von 15-25 kW: 90 €/Jahr
  • Anlagen von 25-100 kW: 140 €/Jahr

So profitieren Anlagenbetreibende

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Das müssen Installateur*innen jetzt wissen

Mit den Neuregelungen des Solarspitzen-Gesetzes kommen auch auf Installateur*innen viele Fragen zu. Nicht nur hinsichtlich Beratung und Planung, sondern vor allem auch technische Themen. Für einen ersten Überblick haben wir hier die drei wichtigsten Bedarfe Ihrer Kund*innen und die dazu passenden Lösungen von SMA zusammengestellt:

Intelligentes und flexibles Energiemanagement mit dem Sunny Home Manager 2.0

Ein intelligentes Energiemanagement ist nicht erst seit dem Solarspitzen-Gesetz unverzichtbar. Es optimiert den Eigenverbrauch Ihrer Kund*innen und gleichzeitig die erhaltene EEG-Vergütung. Zusätzlich ermöglicht es den Einstieg in die Direktvermarktung oder in dynamische Stromtarife.

Der Sunny Home Manager 2.0 ist ideal auf die Bedarfe von Heimsystemen ausgelegt und ist technisch auf die Neuregelungen aus dem Solarspitzen-Gesetz vorbereitet. Darüber hinaus bereiten Sie mit dem Sunny Home Manager 2.0 Ihre Kund*innen zukunftssicher auf die Sektorenkopplung, also die Integration von Speicher, E-Mobilität und Heizen mit eigenem Solarstrom, vor.

Mit der SMA Home Energy Solution können Sie zudem zusätzlich Direktvermarktungslösungen und dynamische Stromtarife aus einer Hand anbieten.

Batteriespeicher ist in 2025 besonders attraktiv

Berücksichtigen Sie bei der Planung von PV-Anlagen die Integration von Batteriespeicher. Er ist für Ihre Kund*innen besonders rentabel, denn er ist die effizienteste Möglichkeit, um den Eigenverbrauch zu erhöhen. Das federt die Änderungen der Einspeisevergütung 2025 ab und senkt die Stromkosten.

Heimspeicher sind darüber hinaus ein optimaler Einstieg in die Direktvermarktung, da jetzt das Ein- und Ausspeisen von Netzstrom möglich ist.

Der SMA Home Storage passt sich flexibel den Bedarfen Ihrer Kund*innen an und erlaubt Ihnen, die Anlagenplanung maximal kundenindividuell zu gestalten. Das schlanke, stapelbare Design ist bis 16,4 kWh skalierbar und technisch ideal geeignet, um die Vorteile des Solarspitzen-Gesetzes voll auszuschöpfen.

Mehr Eigenverbrauch durch E-Mobilität

Die Optimierung des Eigenverbrauchs rückt durch das Solarspitzen-Gesetz 2025 besonders in den Mittelpunkt. Berücksichtigen Sie daher bereits bei der Anlagenplanung mögliche Bedarfe Ihrer Kund*innen hinsichtlich Elektromobilität.

Denn das Laden des eigenen E-Autos mit selbst erzeugtem Solarstrom kann ihnen bares Geld sparen. Bereits die Integration nur einer Wallbox kann die Energieeffizienz eines Haushaltes deutlich verbessern.

Der SMA eCharger ist optimal für den Eigenverbrauch konfiguriert, denn dessen intelligente Lademodi passen sich prognosebasiert an die Bedürfnisse Ihrer Kund*innen an. So unterstützt er eine schnellere Amortisation der gesamten PV-Anlage und auch in Zeiten geringer Solarleistung eine kostengünstige Mobilität.

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