Förderung von Wallboxen und Ladeinfrastruktur

Förderung von Wallboxen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur ist ein wesentlicher Schlüssel zur Förderung klimafreundlicher Mobilität. Dabei spielt die Unterstützung durch Förderprogramme für Wallboxen eine wichtige Rolle – sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen. Wir bieten Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Informationen zur Wallbox-Förderung.

Aktuelle Förderung von Wallboxen 2025: das Wichtigste in Kürze

Die Förderung von Wallboxen hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Derzeit gibt es in Deutschland keine bundesweite Förderung für private Wallboxen. Bekannte Förderprogramme der „Kreditanstalt für Wiederaufbau“, wie KfW 442 („Solarstrom für Elektroautos“), sind inzwischen ausgelaufen.
  • Neue deutschlandweite Programme sind aktuell nicht vorgesehen.
  • Fördermöglichkeiten gibt es in Deutschland primär auf Landes- und Kommunalebene.
  • In Österreich wird der Kauf von E-Ladestationen für Privatpersonen und Unternehmen unterstützt, solange Budgetmittel des Bundes zur Verfügung stehen, längstens bis 31.5.2025.
  • In der Schweiz wird die Installation von Ladeinfrastruktur je nach Gemeinde und Kanton unterschiedlich gefördert.
Förderprogramme kombinieren

Förderprogramme kombinieren

Oft lassen sich Zuschüsse für Wallboxen mit Förderungen von PV-Anlagen und Solarstromspeichern verbinden.

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Aktuelle Förderprogramme in Deutschland

Wallbox-Förderung für Privathaushalte

  • Aktuell gibt es für Privathaushalte ausschließlich Förderprogramme auf Landes- und Kommunalebene (z. B. in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder in der Stadt München).
  • Auch manche Stadtwerke bieten eine Wallbox-Förderung an.
Wallbox-Förderung für Privathaushalte

Wallbox-Förderung für Gewerbe

  • Einige Bundesländer und Kommunen bieten Förderprogramme für Unternehmen an.
  • Das frühere KfW-Programm 441 („Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen“) wurde eingestellt.
  • Die Förderprogramme für Ladeinfrastruktur des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wurden vorerst beendet.
Wallbox-Förderung für Gewerbe

Nachfolgend zeigen wir Ihnen aktuelle Förderungen für Wallboxen im Detail. Die Beispiele stellen jedoch nur einen Teil der verfügbaren Förderprogramme in verschiedenen Bundesländern und Städten dar. Suchen Sie idealerweise gezielt nach Zuschussmöglichkeiten in Ihrer Region. Oftmals können mehrere Programme kombiniert werden, beispielsweise Förderungen für den Kauf eines Elektroautos mit Zuschüssen für eine eigene Photovoltaikanlage.

Eine Alternative zur Förderung: THG-Quote

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist ein Instrument zur Reduktion von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor. Sie ermöglicht es Halter*innen von Elektrofahrzeugen, Geld zu verdienen, indem sie ihre eingesparten CO₂-Emissionen an Unternehmen verkaufen, die ihren CO₂-Ausstoß verringern müssen. Die THG-Quote können Sie bei verschiedenen Dienstleistern (Stromanbietern, Automobilclubs etc.) beantragen, indem Sie sich registrieren und eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) hochladen. Der Anbieter kümmert sich um die Abwicklung beim Umweltbundesamt und zahlt Ihnen nach Verkauf der Quote die Prämie aus.

Förderungen von Ladestationen im Überblick

Elektromobilität Elektromobilität

Deutschland

Förderdatenbank

  • Die Förderdatenbank gibt einen Überblick über verschiedene Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union im Bereich Elektromobilität. 

Zur Förderdatenbank

Regionale Förderungen von Ladestationen im Detail

Elektromobilität Elektromobilität

Deutschland

Baden-Württemberg: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)

Elektromobilität

  • Fördergegenstand: maximal 250 Ladepunkte bzw. -plätze in öffentlich zugänglichen Ladestationen inkl. Netzanschluss (z.B. Einzelhändler, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen)

  • Berechtigt: Einzelunternehmen, Einzelkaufmann/-frau, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaft

  • Hinweis: Förderung für neue öffentliche Ladestationen, die in Baden-Württemberg mindestens drei Jahre ab Fertigstellung betrieben werden. Vorbereitung von Elektroinstallationen für den Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg erforderlich

Zum Förderprogramm
Elektromobilität Elektromobilität

Deutschland

Nordrhein-Westfalen: Förderprogramme für Lademöglichkeiten

  • Fördergegenstand: Verschiedene Förderungen für Ladeinfrastruktur

  • Berechtigt: Privatpersonen, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen

Zu den Förderungen

Förderungen von Ladestationen in Österreich

Elektromobilität Elektromobilität

Österreich

Bundesweit: Umweltförderung für Elektromobilität

  • Fördergegenstand: Privatpersonen können bis zu 5.000 € für den Kauf von Elektroautos erhalten sowie 2.300 € für E-Motorräder. Die Ladeinfrastruktur, wie etwa Wallboxen oder Ladekabel, wird mit 600 € gefördert. Werden Wallboxen für Mehrparteienhäuser errichtet, erhöht sich die mögliche Förderung sogar auf 1.800 €

  • Berechtigt: Privatpersonen, Unternehmen

  • Hinweis: Die Höhe der Förderung hängt dabei von der Art des Projekts ab. Neu ist auch, dass E-Fahrzeuge mit Range Extender REX oder Reichweitenverlängerer REEV sowie Plug-In-Hybride nicht mehr gefördert werden. Die Förderung läuft, solange Budget vorhanden ist, spätestens aber am 31.05.2025.

Förderungen von Ladestationen in der Schweiz

Elektromobilität Elektromobilität

Schweiz

Schweizer Förderprogramme für Energie und Mobilität finden

  • Übersicht über Förderprogramme von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden

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Voraussetzungen für die Förderung von Ladestationen

Die Anforderungen für eine Wallbox-Förderung sind je nach Programm unterschiedlich.

Typische Voraussetzungen sind:

  1. Technische Anforderungen: Gefördert werden meist Wallboxen mit intelligenter Steuerung und einer Mindestladeleistung. Dies stellt sicher, dass die Geräte zukunftssicher und netzkompatibel sind.

  2. Nutzung von Ökostrom: Der für die Wallbox genutzte Strom muss häufig aus erneuerbaren Energien stammen. Dies kann entweder durch einen entsprechenden Stromtarif oder durch eine eigene PV-Anlage nachgewiesen werden.

  3. Standort und Zielgruppe: Förderungen richten sich häufig an private Haushalte, Unternehmen oder Mietwohnungsbesitzer. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können je nach Förderung Anträge stellen.

  4. Öffentlich zugänglich oder nicht öffentlich zugänglich: Je nach Förderung kann es variieren, ob die Ladestation öffentlich zugänglich sein muss bzw. darf oder nicht.

SMA EV Charger Business vor einer Reihe roter Autos auf einem Parkplatz

Antragsverfahren und Fristen

Angebote einholen

Angebote einholen

Förderantrag stellen

Förderantrag stellen

Zusage abwarten

Zusage abwarten

Auftrag erteilen

Auftrag erteilen

Die Beantragung von Förderungen für Wallboxen erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Wichtig: Die meisten Programme setzen voraus, dass der Antrag vor dem Kauf der Wallbox gestellt wird. So gehen Sie in der Regel vor:

  • Planung des Projekts
    Holen Sie Angebote für die geplanten Maßnahmen ein (z. B. für die Wallbox und die Installation) und dokumentieren Sie Ihr Vorhaben.

  • Antragstellung
    Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Förderstelle ein, etwa Kostenvoranschläge, technische Details der Wallbox und Nachweise über die Nutzung von Ökostrom.

  • Prüfung und Genehmigung
    Die Förderstelle prüft Ihren Antrag. Dieser Prozess kann je nach Programm einige Wochen dauern.
    Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Förderzusage.

  • Umsetzung des Projekts
    Nach der Genehmigung können Sie die Maßnahme umsetzen (z. B. Wallbox installieren lassen).

  • Einreichung der Verwendungsnachweise
    Reichen Sie nach Abschluss der Maßnahmen die notwendigen Nachweise ein (z. B. Rechnungen oder Installationsbescheinigung).
    In manchen Fällen sind auch Fotos oder Berichte über die Umsetzung erforderlich.

  • Auszahlung der Förderung
    Nach Prüfung der Verwendungsnachweise wird der Zuschuss ausgezahlt.

Tipp: Viele Programme arbeiten nach dem Prinzip „First come, first serve“. Reichen Sie Ihren Antrag daher möglichst frühzeitig ein, damit die Fördertöpfe bei Ihrem Antrag nicht bereits ausgeschöpft sind.

Wie hoch ist die Förderung von Wallboxen?

Die Höhe der Förderung von Ladestationen ist sehr individuell. Während frühere Programme wie die KfW-Förderung 440 bis zu 900 € pro Ladepunkt boten, sind aktuelle Zuschüsse oft niedriger. Interessant ist jedoch die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren. So lassen sich teilweise Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher mit der Förderung einer Wallbox verbinden. Unternehmen profitieren zudem von steuerlichen Vorteilen, da die Anschaffungskosten in vielen Fällen als Betriebsausgaben absetzbar sind.

Förderfähige Wallboxen von SMA

SMA bietet innovative Lösungen, die viele Fördervoraussetzungen erfüllen. Unsere Wallboxen sind nicht nur technisch hochwertig, sondern auch optimal für die Kombination mit Photovoltaikanlagen geeignet. Dank intelligenter Steuerungssysteme lassen sie sich nahtlos in Ihr Energiemanagement integrieren. 

Entdecken Sie die Ladelösungen von SMA
Förderfähige Wallboxen von SMA

Wie geht es in Zukunft weiter mit der Förderung von Ladestationen?

Die Förderung von Wallboxen bleibt ein sehr dynamisches Thema. Politische Ziele wie die Stärkung der Elektromobilität und der Ausbau erneuerbarer Energien bleiben wahrscheinlich weiterhin wichtig, um Deutschlands Klimaziele zu erreichen. Trotzdem treten derzeit bundesweite Förderprogramme in den Hintergrund, während regionale und lokale Angebote zunehmend wichtiger werden.

Für die Zukunft gilt: Informieren Sie sich regelmäßig über regionale Programme und nutzen Sie die Chancen, die Ihnen Länder und Kommunen bieten.

Häufig gestellte Fragen rund um die Förderung für Wallboxen

Welche Wallbox wird gefördert?

Förderfähig sind – je nach Programm – meist Wallboxen mit intelligenter Steuerung und Mindestladeleistung. Beispiele hierfür wären etwa der SMA eCharger, der SMA EV Charger und der SMA EV Charger Business.


Ladestation, Wallbox, Ladepunkt – was sind die Unterschiede?

Eine Ladestation ist der Oberbegriff für Anlagen, an denen Elektroautos geladen werden, ob öffentlich oder privat. Eine Wallbox ist eine kleine Ladestation, die an der Wand montiert wird. Ein Ladepunkt ist der einzelne Anschluss, an dem ein Auto lädt – eine Ladestation kann mehrere Ladepunkte haben.


Wo muss ich meine Wallbox anmelden?

Die Anmeldung der Wallbox erfolgt beim örtlichen Netzbetreiber (gemäß § 13 Niederspannungsanschlussverordnung). Das Anmelde- und Genehmigungsverfahren übernimmt in der Regel der Elektrofachbetrieb, der die Installation durchführt.


Wer darf Wallboxen installieren?

Nur zertifizierte Fachkräfte dürfen eine Wallbox installieren.


Zuerst Förderung beantragen oder Wallbox kaufen?

In der Regel muss der Antrag auf Förderung vor dem Kauf der Ladestation gestellt werden.


Warum wird die Kombination aus Wallbox und Photovoltaik gefördert?

Die Kombination aus Wallbox, Photovoltaikanlagen und PV-Speichern wird gefördert, weil so ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung geleistet werden kann. Mit einer Photovoltaikanlage kann der für das Laden von Elektroautos benötigte Strom umweltfreundlich und kostengünstig vor Ort erzeugt werden. Dies reduziert die Abhängigkeit vom Stromnetz, senkt CO₂-Emissionen und unterstützt die Energiewende. Förderprogramme sollen den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und die Elektromobilität attraktiver machen. Informieren Sie sich bei SMA über weitere Förderprogramme.